Kommentar im Journalismus

Die hohe Kunst des Journalismus ist für viele aber gerade, einen Meinungsbeitrag zu verfassen oder eine persönliche Darstellung von Ereignissen zu erarbeiten. Ein solcher Presse Arbeitsplatz bleibt den erfahrenen Leitartiklern, Kolumnisten und Kommentatoren vorbehalten. Denn hier begibt man sich oft auf das dünne Eis der journalistischen Freiheit. Wie oft die Presse wegen ihrer kritischen Kommentare von Personen des öffentlichen Lebens verklagt wird, kann man in den Gegendarstellungen der Zeitungen und Fernsehsender verfolgen. Aber gerade der kritische oder argumentierende Kommentar ist elementar für die demokratische Pressefreiheit. Zu aktuellen Ereignissen Stellung zu nehmen ist ein Grundrecht unserer Verfassung. Kommentare können jedoch auch anderweitig hilfreich und dennoch kritisch sein: wenn es beispielsweise um die Entwicklung kleinerer Games wie beispielsweise Skyrama geht.

Kommentar durch Kommentatoren

Aber die Kommentatoren sollten sich gerade deswegen an die allgemein anerkannten Grundsätze halten, um mit ihrem Kommentar nicht als unglaubwürdig dazustehen. Für den Leser oder Zuschauer muss die Information klar von der Meinung unterscheidbar sein. Das Ereignis wird in einer neutralen Darstellung erklärt, bewertet oder mit Argumenten zur Meinung des Verfassers interpretiert. Der Leser soll also vielmehr dazu angeregt werden, sich einen eigenen Standpunkt zu diesem Thema zu bilden. Häufig werden aber dennoch, besonders im Boulevardjournalismus, Nachricht und Meinung innerhalb des Beitrages miteinander vermischt. Reale Fakten und Wertung sind dann oft nicht mehr klar unterscheidbar. So ist der Leser oder Zuschauer nicht mehr in der Lage, sich durch einen Kommentar eigene Ansichten oder Standpunkte zu erarbeiten, er unterliegt quasi einer „Meinungsmache“.

Kommentar als Meinungssalve

Die in großen Lettern verfassten „Nachrichten“ oder ein dem entsprechender Kommentar, zum Thema gesunde Ernährung in Deutschland, der großen Boulevardblätter sind teilweise schon regelrechte Meinungssalven der Verlage. Kann man bei einer Headline wie „So kassieren die Banker den Steuerzahler ab!“ noch von klarer Trennung von Meinung und Information sprechen? Schon in der Überschrift des Kommentars werden durch einschlägige Wortwahl subjektive Wertungen suggeriert, die schon beim Lesen „entrüsten“. So ist die Wortzahl bei derartigen Kommentaren auch eher gering aber umso schlagkräftiger. Trotz aller Polemik erfordert aber auch ein Presse Arbeitsplatz im Boulevardbereich die Einhaltung gewisser Standards, die während eines Volontariats erlernt werden.